Jeder neue Gesellschafter wird mit dem Eintritt in die Gesellschaft automatisch Konto- und Depotmitinhaber. Entsprechend seines prozentualen Anteils am Gesellschaftsvermögen nimmt jeder Gesellschafter sowohl an den Gewinnen, als auch an den Verlusten der Gesellschaft teil. Steigt der Wert des Gemeinschaftsdepots beispielsweise um 2% an, so steigt auch die persönliche Einlage eines jeden Gesellschafters um 2% an.
Die persönlichen Einlagen aller Gesellschafter fließen ohne Abzug von Spesen oder sonstigen Gebühren zu 100% dem Gemeinschaftsdepot zu.
Mit Ihrem Eintritt in die GWW nehmen Sie Ihre Chancen an den internationalen Finanzmärkten wahr. Sie können Entscheidungen über Art und Umfang sämtlicher Investitionen aktiv mitgestalten.
Der Aspekt der Risikostreuung spielt dabei eine sehr wichtige Rolle. Diese ergibt sich nicht nur durch die Aufteilung der Investitionen in Aktien von Unternehmen in unterschiedlichen Branchen und Regionen, sondern auch durch Aufteilung der Investitionen in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder Zertifikaten.
Die Auswahl von Aktien orientiert sich immer an den langfristigen Wachstumschancen eines Unternehmens. Fragen, die wir uns bei der Aktienauswahl stellen, sind insbesondere:
- In welchen Märkten ist ein Unternehmen tätig?
- Welches Wachstumspotential weisen diese Märkte auf?
- Wodurch ist der Wettbewerb in diesen Märkten charakterisiert?
- Welche Position nimmt das Unternehmen in diesem Wettbewerb ein?
- Verfolgt das Management eine konsequente Wachstumsstrategie?
- Wie ist das Unternehmen zur Zeit am Markt bewertet?
- Wie sehen Bilanz, Chart und GuV des Unternehmens aus?
- Welche gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sind darüber hinaus von Bedeutung?
Gemäß der Satzung der GWW sind Anlagen in Optionsscheinen und andere Terminmarktgeschäfte ausgeschlossen. Für die Gesellschafter besteht somit kein Risiko, über die persönliche Einlage hinaus haften zu müssen.